Beitragsordnung (Stand 26.05.2015) |
Die Erhebung des Aufnahmegeldes und der Monatsbeiträge erfolgt unter Zugrundelegung von § 8 Ziffer 1 der Satzung.
A. | Aufnahmegeld | ||
Entfällt gemäß Beschluss der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 06.02.2015. | |||
B. | Monatsbeiträge | ||
Der Monatsbeitrag gliedert sich auf in einen Grundbeitrag und einen Zuschlag. | |||
Grundbeitrag | |||
Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre) | EUR 10,00 | ||
Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) | EUR 5,00 | ||
Mitglieder auf Zeit werden, je nach Alter, wie Ordentliche oder Jugendliche Mitglieder veranlagt. | |||
Zuschlag zum Grundbeitrag (nur für Aktive Mitglieder) | |||
Teilnehmer an dem Tanzsporttraining | EUR 17,00 | ||
Teilnehmer an Tanzkreisen | EUR 12,00 | ||
Teilnehmer an Bodyfitness, Choreografie | EUR 12,00 |
Als Aktiver gilt das Mitglied, das vom Verein bezahlte Trainerleistungen
empfängt, alle anderen Mitglieder gelten als Inaktive. Für Inaktive Mitglieder
entfällt der Zuschlag, sie zahlen lediglich den Grundbeitrag.
Der Wechsel von "inaktiv" in "aktiv" ist jederzeit möglich. Der Wechsel von
"aktiv" in "inaktiv" ist nur jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder
31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit
einer schriftlichen Erklärung möglich.
Fördernde Mitglieder zahlen einen mit dem Vorstand vereinbarten Monatsbeitrag, mindestens jedoch | EUR 10,00 |
C. | Beitragsermäßigung |
Ordentlichen Mitgliedern, die sich in der Berufsausbildung befinden (Schüler, Studenten, Auszubildende), können auf schriftlichen Antrag hin das Aufnahmegeld und für die Dauer von maximal zwei Jahren Monatsbeiträge zuerkannt werden, wie sie für Jugendliche Mitglieder gelten. Wird vor Ablauf dieser zwei Jahre kein neuer Antrag gestellt, so entfällt die Ermäßigung automatisch. | |
D. | Zahlungen |
Zur Abwicklung des finanziellen Teiles seiner Geschäftsführung unterhält der Verein ein Girokonto bei der Hamburger Sparkasse: | |
BIC: HASPDEHHXXX IBAN: DE04 2005 0550 1280 1125 49 | |
(Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir die IBAN mit Zwischenräumen dargestellt. Bei Eingabe in Formularen oder bei Onlineüberweisungen bitte keine Zwischenräume einfügen.) | |
Die Mitglieder werden gebeten, Zahlungen auf dieses Konto vorzunehmen. | |
Um die ehrenamtliche Arbeit unseres Schatzmeisters / unserer Schatzmeisterin zu erleichtern und um dem Verein die durch Buchungsgebühren entstehenden Kosten mindern zu helfen, wird die Hereingabe einer Einzugsermächtigung empfohlen. | |
Erfolgte der Aufnahmeantrag bis einschließlich des 15. eines Monats, so wird für den betreffenden Monat der Monatsbeitrag bereits erhoben. Erfolgte der Aufnahmeantrag am 16. eines Monats oder danach, so wird der Monatsbeitrag erst vom nächstfolgenden Monat an erhoben. | |
E. | Mahnungen |
Es kann bereits von der ersten Mahnung an pro Mahnung eine Mahngebühr von EUR 3,00 erhoben werden. |
10.02.2012/ | |
25.11.2013 | (BIC und IBAN ergänzt) |
06.02.2015 | (Änderung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.02.2015) |
26.05.2015 | (Änderung der Bezeichnung Kassenwart in Schatzmeider / Schatzmeisterin Zuschlag für Aktive bis 31.03.2015 entfernt) |